Dieses Board war angelegt worden, um jungen und kreativen Aktiengesellschaften Start- und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Mit der Zeit stellte sich aber heraus, dass das Board mehr und mehr zum Tummelplatz zweifelhafter Angebote wurde und die Frankfurter Börse schloss diesen Handelsplatz Mitte Dezember des vergangenen Jahres endgültig.
Für manchen Anleger bedeutet das: Er kann seine Aktien nicht mehr handeln, also weder Werte einsehen noch verkaufen. Er sitzt somit auf einem Haufen Papier: völlig wertlose Aktien. Diese Form der Kapitalverbrennung könnte für die Vermittler durchaus ein juristisches Nachspiel haben. Die Änwälte vieler betrogener Aktionäre bereiten entsprechende Klagen vor.
Zur Zulassung am First Quotation Board musste lediglich eine Gebühr in Höhe von 750 Euro und anschließend eine Listinggebühr von 2500 Euro im Jahr gezahlt werden.
Für Betrüger war das leider eine förmliche Einladung zum Kapitalbetrug. Die Börse reagierte auf diese negative Entwicklung - für viele Anleger aber leider nicht rechtzeitig. „Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, zitierte die FAZ im Dezember 2012 Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“
Manche Anleger hatten Glück und ihre Aktien wurden an einem anderen Ort oder an einem verlässlicheren Board weiter gehandelt. Viele Aktien fanden allerdings keinen neuen Handelsplatz. Die Verluste am First Quotation Board dürften sich auf weit über 100 Millionen Euro belaufen. Beraten und vermittelt wurden diese dubiosen Aktien-Geschäfte über freie Vermittler oder osteuropäische Call-Center. Oft gab es kurzfristig positive Kursentwicklungen, mit denen interessierte und gutgläubige Anleger überrollt wurden. Es ist die übliche Penny-Stock-Leier: Am Ende gewinnen die Betrüger - Geld wird im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt. Betroffene sollten die Haftungsverpflichtung der Berater zu prüfen. Wer als Berater in 2012 Aktien des nun geschlossenen Boards verkauft hat, muss um die Gefahren und Risiken gewusst haben.