Wenn der Gesellschaftsvertrag mit Regelungen des Erbrechts in Berührung kommt, eröffnen sich viele Fragen für die Nachfolge. Welche Regelungen vorab sind sinnvoll? Was sind die Folgen, wenn Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag nicht zueinander passen? Ich zeige Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie achten müssen und welche Vorkehrungen Sie treffen können, um späteren Nachteilen vorzubeugen.
Die Anteile an einer GmbH sind von Gesetzes wegen veräußerlich und vererblich (§ 15 Absatz 1 GmbH-Gesetz (GmbHG)).
Ein Unternehmer ist gut beraten, wenn er bereits zu Lebzeiten die Nachfolge regelt.
Die Stiftung als Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge.