Übersicht "Reise"

  • Erstattung von Reisekosten bei Stornierung

    Die Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden Reisebeschränkungen werfen bei Reiseveranstaltern und Kunden Fragen auf. Die Rechtslage ist jedoch unmissverständlich. Grundsätzlich ist die Rechtslage des Reiserechts in Deutschland eindeutig: Storniert der Reiseveranstalter, gleich aus welchem Grund, die Reise oder ist dem Kunden die Durchführung unmöglich und kündigt er die Reise daraufhin, so hat der Kunde Anspruch auf die Erstattung des vollen Reisepreises durch den Reiseveranstalter.

  • Corona – welche Folgen hat COVID-19 auf das Reiserecht?

    Die Coronakrise hält momentan die Welt in Atem. Vor allem herrscht innerhalb der Bevölkerung eine große Unsicherheit, welche Rechte sie nun in den verschiedensten Lebensbereichen hat. Im Folgenden Ihre Rechte als Reisenden, so umfassend, wie es derzeit möglich ist, beurteilt. Die folgenden Ausführungen basieren auf der Interpretation der in Deutschland aktuell geltenden Gesetze, sowie den Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. 

  • Reiseveranstalter müssen Flugzeiten einhalten.

    Der Reisende darf sich zukünftig darauf verlassen, dass die Abflugzeiten sich nicht ohne Grund ändern.

  • Erstattungsanspruch bei Stornierung von Flugreisen

    Trotz der häufigen Weigerung der Fluggesellschaften ist ein Großteil des Flugpreises zu erstatten. Wer für günstiges Geld einen Flug in deutsche oder europäische Städte erwirbt, verzichtet meist bewusst auf eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung, da diese sich im Vergleich zum Flugpreis nicht zu lohnen scheint.

  • Busreisen

    Welche Besonderheiten gelten bei Busreisen?

  • Ersatzunterkunft

    Welche Ersatzansprüche stehen dem Verbraucher zu, wenn sein schon bezahltes Hotel plötzlich überbucht ist und er in eine Ersatzunterkunft ausweichen soll?

  • Hotelbewertung

    Die Grenzen zulässiger Hotelbewertung.

  • Insolvenz des Reiseveranstalters

    Was tun, wenn der Reiseveranstalter plötzlich insolvent wird?

  • Reisemängel

    Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und frei von Mängeln ist.