Insolvenz - Ablauf, Dauer und Kosten

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldete Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Erst nach Beendigung des kompletten Verfahrens ist der Schuldner offiziell schuldenfrei.

Begleitet wird der Schuldner während des Verfahrens von einem Schulden- oder Insolvenzberater.

Die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz wird von natürlichen Personen in Anspruch genommen, die so hoch verschuldet sind, dass ihnen eine Begleichung der offenen Rechnungen nicht mehr möglich ist und die keine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern erzielen konnten.

Was kostet ein Insolvenzverfahren?

Eine Privatinsolvenz ist mit nicht geringen Kosten verbunden; denn nicht nur Ihre offenen Forderungen werden währenddessen, soweit möglich, beglichen, sondern nach Abschluss der sogenannten Wohlverhaltensphase (siehe unten) fallen außerdem im Rahmen der Schlussrechnung die Kosten für das Gerichtsverfahren und Ihren Treuhänder an. Auch Ihr Rechtsanwalt muss für seine Arbeit bezahlt werden.

Für die Finanzierung des Verfahrens und des Treuhänders sollten Sie mit etwa 1700 bis 2500 € rechnen.

Die Rechtsanwaltskosten können stark variieren und müssen in einem individuellen Beratungsgespräch ermittelt werden. Sie haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht Ihres Wohnorts Beratungshilfe für den Anwalt zu beantragen. Darüber hinaus bieten viele Rechtsanwälte ein kostenloses Erstgespräch an.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

1. Prüfung der Voraussetzungen

Das Insolvenzverfahren kann erst eröffnet werden, wenn die Voraussetzungen geprüft wurden und erfüllt sind.

Im ersten Schritt sollten Sie einen Schuldenberater oder Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser wird Ihre finanzielle Lage genau überprüfen und begutachten. Im Anschluss wird er zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch (sogenannte Schuldenbereinigung) mit Ihren Gläubigern unternehmen. Erst, wenn dieser fehlschlägt, ist die Anmeldung der Privatinsolvenz möglich.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und getroffene Vereinbarungen nicht einhalten kann; aber auch, wenn der Gläubiger einen Lösungsvorschlag (beispielsweise Ratenzahlung) ablehnt oder eine Zwangsvollstreckung einleitet.

Der gescheiterte Einigungsversuch muss von einem Rechtsanwalt, einem Notar, einem Steuerberater, der Verbraucherzentrale oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden (§ 305 Absatz 1 InsO).

Personen, die selbstständig sind oder waren, können keine Privatinsolvenz anmelden. Eine Ausnahme sind ehemals Selbstständige, die bei maximal 19 Gläubigern eine Rechnung offen haben und bei denen keinerlei finanzielle Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind.

2. Versuch der gerichtlichen Einigung

Ihr Schulden- oder Insolvenzberater unterstützt Sie dabei, Ihre Privatinsolvenz anzumelden. Hierfür müssen neben der offiziellen Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch weitere Unterlagen eingereicht werden: Eine Vermögensübersicht, ein Verzeichnis über Ihre Gläubiger und der offizielle Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.

Nach dem außergerichtlichen folgt der gerichtliche Einigungsversuch. Das Insolvenzgericht strebt dabei einen Vergleich mit den Gläubigern an. Erst, wenn dieser ebenfalls nicht zum Erfolg führt, beginnt das sogenannte vereinfachte Insolvenzverfahren.

3. Einleitung des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzgericht ernennt einen Treuhänder, der ab sofort das Vermögen des Schuldners verwaltet. Zunächst wird mit möglicherweise verbleibendem Vermögen das Gerichtsverfahren finanziert; im Anschluss erfolgt seine Aufteilung unter den Gläubigern. Sämtliches pfändbare Einkommen, welches der Schuldner während des Zeitraums des Insolvenzverfahrens erwirtschaftet, wird vom Treuhänder an die Gläubiger verteilt.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz? Das eigentliche Insolvenzverfahren ist im Regelfall nach einem Jahr abgeschlossen. Danach folgt allerdings die mehrjährige Wohlverhaltensphase.

4. Die Wohlverhaltensphase

Wann beginnt die Wohlverhaltensphase und wie lange dauert sie? Welche Verpflichtungen bringt sie mit sich und was ist ihr Ziel?

Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung des Gerichtsverfahrens und nimmt einen Zeitraum zwischen drei und sechs Jahren in Anspruch. Der Regelfall sind dabei sechs Jahre. Auf Antrag ist eine Verkürzung auf fünf Jahre möglich, wenn nach deren Ablauf bereits sämtliche Verfahrenskosten beglichen wurden (beispielsweise, indem eine dritte Person die Zahlung für den Schuldner übernommen hat).

Hat der Schuldner nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch 35 % der gesamten Forderungssumme beglichen, ist sogar eine Verkürzung auf drei Jahren möglich.

Die Wohlverhaltensphase dient der offiziellen Befreiung der insolventen Person von ihren Restschulden. Nach dem Ablauf des einjährigen Insolvenzverfahrens muss der Schuldner weiterhin den pfändbaren Anteil seines Verdienstes dem Treuhänder überlassen; die direkte Zahlung an seine Gläubiger ist im nicht gestattet. Umgekehrt ist es den Gläubigern nicht erlaubt, den Schuldner zu kontaktieren. Der pfändbare Anteil wird anhand der Pfändungstabelle nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) ermittelt.

Zu den Pflichten des Schuldners gehört nicht nur ein strenges Einhalten dieser Regelung, sondern auch das zuverlässige Ausüben einer angemessenen Erwerbstätigkeit; in der Regel in Vollzeit.

Gemäß der Auskunftspflicht muss der Schuldner sowohl den Treuhänder als auch das Insolvenzgericht über maßgebliche Veränderungen umgehend informieren. Dazu gehören ein Umzug, das Antreten eines (neuen) Jobs und anderweitige Änderungen bezüglich seiner Einkünfte. In letztere sind auch Schenkungen und Erbschaften mitinbegriffen, die zu 50 % abgetreten werden müssen.

Steuererklärungen müssen vom Schuldner auch während der Privatinsolvenz weiterhin abgegeben werden. Eventuelle Rückzahlungen fallen unter sein pfändbares Einkommen.

5. Die Restschuldbefreiung

Wann ist die Insolvenz zu Ende? Dies ist der Fall, sobald das Insolvenzgericht die sogenannte Restschuldbefreiung ausspricht. Diese kann der Schuldner bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens beantragen, damit ihm nach Ablauf der Wohlverhaltensphase verbleibende Schulden erlassen werten. Das Insolvenzgericht prüft, ob der Schuldner alle oben genannten Verpflichtungen zuverlässig erfüllt hat. Ist dies der Fall, wird er offiziell schuldenfrei gesprochen. Das bedeutet: Der Schuldner kann über sein Vermögen wieder frei verfügen und Gläubiger können keine alten Forderungen mehr ihm gegenüber durchsetzen.

Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Verbindlichkeiten, die der Schuldner erst während der Wohlverhaltensphase eingegangen ist, Geldbußen und Geldstrafen.

6. Der Schlusstermin

Bekommt man Bescheid wenn die Privatinsolvenz zuende ist? Was geschieht im Anschluss?

Nach Ablauf der Drei-, Fünf- oder Sechsjahresfrist erhalten Sie vom Insolvenzgericht einen Schlusstermin. Es erfolgt eine Gläubigerversammlung, das Gericht befreit Sie von verbleibenden Schulden und Sie erhalten die Schlussrechnung.

Die Schlussrechnung der Privatinsolvenz umfasst die Verfahrenskosten. Diese sind im Anschluss an die Restschuldbefreiung fällig. Bei Bedarf ist es im Regelfall möglich, mit dem Insolvenzgericht eine Ratenzahlung zu vereinbaren.