Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist auch ohne ausdrückliche Regelung einer Karenzentschädigung geregelt (§ 90 a HGB). Kürzlich bestätigte der BGH seine Regelung aus dem Jahre 2012.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil vom 1.3.2016 mit den Pflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals befasst.
Rechtlicher Holperstein für ein geschäftsmäßig genutztes Facebook-Profil: das Impressum.
Dass schon das Fotografieren an sich und in besonderem Maße die Veröffentlichung eines Fotos nicht immer ohne Weiteres erlaubt ist, wissen nur wenige.
Schranken zulässiger Werbung: Jede Werbeaussage muss wahr und klar sein.
Die Verlängerung von Rabattaktionen ist gefährlich.
Die „Unterlassungserklärung“ findet sich im „Gesetz über Unterlassungs-Klagen“.